Hilfen im Alltag

Schwerbehindertenausweis
wird auf Antrag vom Versorgungsamt ausgestellt.
Ermöglicht die Inanspruchnahme von
Nachteilsausgleichen, z.b. bei der Lohnsteuer, der
Wohnbauförderung, dem Wohngeld, als
Rundfunkteilnehmer, bei Fahrten im öffentlichen
Nahverkehr und sonstige Eintrittspreisermäßigungen
   
Pflegegeld
wird auf Antrag von der Pflegeversicherung gezahlt.
Gute Tips für den Antrag und das Verhalten beim
Besuch des Medizinischen Dienstes findet man unter :
www.behinderte-kinder.de

   
Verhindertenpflege
wird auf Antrag für maximal vier Wochen pro Jahr von
der Pflegeversicherung gewährt.
Für die Fälle, in denen die Pflegepersonen kurzzeitig
ausfallen, z.b. wegen Urlaub, Krankheit oder
Arztbesuchen.
   
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
sind übergeordnete regionale, meist an Kinderkliniken
angeschlossenen Einrichtungen. Dort werden Kinder
diagnostisch abgeklärt und behandelt, deren
Krankheitsbild die Möglichkeiten des
niedergelassenen Kinderarztes übersteigt.
   
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte
Vom zuständigen Finanzamt den
Behindertenpauschbetrag und eventuell
den Pflegepauschbetrag auf der Lohnsteuerkarte
eintragen lassen