Hilfen im Alltag
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Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag vom Versorgungsamt ausgestellt. Ermöglicht die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, z.b. bei der Lohnsteuer, der Wohnbauförderung, dem Wohngeld, als Rundfunkteilnehmer, bei Fahrten im öffentlichen Nahverkehr und sonstige Eintrittspreisermäßigungen |
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Pflegegeld wird auf Antrag von der Pflegeversicherung gezahlt. Gute Tips für den Antrag und das Verhalten beim Besuch des Medizinischen Dienstes findet man unter : www.behinderte-kinder.de |
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Verhindertenpflege wird auf Antrag für maximal vier Wochen pro Jahr von der Pflegeversicherung gewährt. Für die Fälle, in denen die Pflegepersonen kurzzeitig ausfallen, z.b. wegen Urlaub, Krankheit oder Arztbesuchen. |
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Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
sind übergeordnete regionale, meist an Kinderkliniken angeschlossenen Einrichtungen. Dort werden Kinder diagnostisch abgeklärt und behandelt, deren Krankheitsbild die Möglichkeiten des niedergelassenen Kinderarztes übersteigt. |
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Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte
Vom zuständigen Finanzamt den Behindertenpauschbetrag und eventuell den Pflegepauschbetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen |