Hilfen im Alltag
Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag vom Versorgungsamt ausgestellt. Ermöglicht die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, z.b. bei der Lohnsteuer, der Wohnbauförderung, dem Wohngeld, als Rundfunkteilnehmer, bei Fahrten im öffentlichen Nahverkehr und sonstige Eintrittspreisermäßigungen |
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Pflegegeld wird auf Antrag von der Pflegeversicherung gezahlt. Gute Tips für den Antrag und das Verhalten beim Besuch des Medizinischen Dienstes findet man unter : www.behinderte-kinder.de |
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Verhindertenpflege wird auf Antrag für maximal vier Wochen pro Jahr von der Pflegeversicherung gewährt. Für die Fälle, in denen die Pflegepersonen kurzzeitig ausfallen, z.b. wegen Urlaub, Krankheit oder Arztbesuchen. |
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Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
sind übergeordnete regionale, meist an Kinderkliniken angeschlossenen Einrichtungen. Dort werden Kinder diagnostisch abgeklärt und behandelt, deren Krankheitsbild die Möglichkeiten des niedergelassenen Kinderarztes übersteigt. |
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Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte
Vom zuständigen Finanzamt den Behindertenpauschbetrag und eventuell den Pflegepauschbetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen |